Zollangelegenheiten

Durch eigene Zollbüros an den wichtigsten Grenzübertritten sowie die EDV-Verknüpfung mit dem Zoll (Zollmodell ’90) überqueren Ihre Güter ohne Zeitverlust die Grenze. Unser Status als "zugelassender Empfänger und Versender" an allen Schweizer Standorten ermöglicht eine Abfertigung Ihrer Sendungen von 5:00 bis 22:00 Uhr. Dies kann mittels Schnittstelle zum System des Kunden / des Zolls auch in Automatik erfolgen.

Ob es sich bei Ihrer Ware um Import oder Export handelt, unsere geschulten Sachverständigen sorgen für einen schnellen und problemlosen Grenzübertritt Ihrer Güter und übernehmen die Erstellung aller Exportpapiere (z.B. EUR1, Ausfuhrdeklaration), die Sie für die Verzollung benötigen.